Schutz- und Hygienekonzept AK Asyl - Sachspendendepot
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Dr. Roswitha Gail-Eller (für email-Kontakt hier klicken)
- Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
- Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Sachspendendepot fern.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
- Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m in allen Bereichen einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Besucher und Mitarbeiter.
- Besucher und Mitarbeiter werden über die getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen und deren Einhaltung per Aushang, Piktogramme informiert.
- Zugangskontrollen werden durchgeführt zur Sicherstellung der maximal zulässigen Kundenzahl und Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
- Verweisung nicht einsichtiger Kunden durch Ausübung des Hausrechts
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Mitarbeiter und Besucher müssen im gesamten Bereich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Weitere Maßnahmen:
3. Handhygiene
- Händedesinfektionsmittel wird im Empfangsbereich zur Verfügung gestellt.
- Plakat zum richtigen Händewaschen wird im Sanitärbereich aufgehängt.
4. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs
- Zugangskontrolle erfolgt durch eigenes Personal
- Maximal dürfen sich zwei Personen im Wartebereich aufhalten (bei Familien: bis zu 5 Personen)
- Kinder bleiben im Empfangsbereich und können sich nicht frei im Geschäftsraum bewegen.
Im Geschäftsraum können Kunden jeweils nur einzeln bzw. in Begleitung von Kindern bedient werden. Die Mitarbeiter beraten gerne und suchen den Kunden die gewünschten Produkte aus den Regalen heraus.
- Keine Selbstbedienung.
5. Arbeitsplatzgestaltung
"Corona-Verhaltensregeln": gut sichtbare Informationsplakate für die Kunden zu allen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden an den Türen im Eingangsbereich angebracht.
6. Datenerhebung
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Kunden oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Kunden (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden.
7. Sanitärräume,
Besuchern und Mitarbeitern stehen die Waschgelegenheiten in den Toiletten zur Verfügung. Flüssigseife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel werden bereitgestellt.
8. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation Mitarbeiter werden im richtigen Händewaschen geschult und sind über das Hygienekonzept informiert.
9. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Geschäftsräume werden während der Verkaufszeit gelüftet.
- Türgriffe und Arbeitsflächen werden regelmässig desinfiziert.
- Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren
- Schutz- und Hygienekonzept für alle sichtbar im Gebäude aushängen